Frage 1 von 10
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Wem obliegt die fachliche Aufsicht, die Betreuung und die Ausbildung der Feuerwehrjugend?
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Dem Feuerwehrkommandanten, der sich hiezu des von ihm ernannten Feuerwehrjugendführers bedient
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Dem Feuerwehrjugendführer
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Dem Feuerwehrkommandantstellvertreter
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